HHN Wissenschaftspreis der Thomas Gessmann-Stiftung für herausragende Forschung

Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie zur Unterstützung junger Wissenschaftler*innen verleiht die Thomas Gessmann-Stiftung jährlich und erstmals im Wintersemsemster 2021/22 einen mit 5.000 € dotierten Preis für herausragende Forschung.

Mit dem HHN Wissenschaftspreis für herausragende Forschung werden (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen an der HHN im Bereich der MINT-Fächer gewürdigt, die durch besonderes Engagement und beispielhafte Leistungen in der Forschung herausragen.

Erhalten können ihn sowohl Einzelpersonen als auch Forschungsteams. Von dem Preisgeld stehen dem/der Preisträger*in 500 € zur persönlichen Verfügung. Handelt es sich um eine Projektgruppe, erhalten max. zwei Einzelpersonen jeweils 500 €. Der restliche Betrag wird als zweckgebundene Mittel zur Forschungsförderung (Reisetätigkeiten, Publikationen, etc.) vorbehaltlich bereitgestellt und muss zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verwendet werden.

Nominierung & Bewerbung

Alle (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen der HHN und ihrer Institute können sich aus eigener Initiative bewerben. Des Weiteren können Studierende, alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule Personen für den Preis vorschlagen.

Ausgezeichnet werden können:

  • Forschungsprojekte, die nicht abgeschlossen sein müssen, aber bereits erste substanzielle Ergebnisse vorweisen können,
  • wissenschaftliche Publikationen in Form von Büchern oder Aufsätzen in anerkannten Fachzeitschriften oder
  • Patentanmeldungen.


Bitte beachten Sie: Die in der Bewerbung bzw. Nominierung angeführten Arbeiten und Leistungen sollen in einem Zeitrahmen erbracht worden sein, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht länger als drei Jahre zurückreicht.

Bewerbungen und Nominierungen senden Sie bitte schriftlich gemäß der veröffentlichten Frist per E-Mail an Nancy Warbeck. Einem Vorschlag ist eine kurze Begründung von max. einer halben Seite beizufügen. Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte eine Zusammenfassung des Forschungs- oder Entwicklungsprojektes auf max. vier Seiten ein (Arial Schriftgröße 11, plus ggf. Grafiken und Bilder als Anhang), mit Bezug zu folgenden Punkten:

  • Forschungsthema
  • Passung zur thematischen Ausrichtung des Preises
  • Intention der Arbeit
  • Vergabekriterien
  • verwendete Forschungsmethoden
  • konzeptioneller, methodischer und redaktioneller Eigenanteil
  • zentrale Forschungsergebnisse
  • Potenzial im Hinblick auf zukünftige Forschung
  • erhaltene Drittmittel für das Projekt
  • geplanter Einsatz des Preisgeldes


Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie einen Link zum Bewerbungssystem der Thomas Gessmann-Stiftung, in welches Sie bitte folgende Unterlagen hochladen:

  • die Zusammenfassung des Forschungs- oder Entwicklungsprojektes
  • eine Liste der Publikationen, die aus dem Projekt hervorgegangen sind, bzw. eine Kopie der Publikation, des Aufsatzes oder der Patentanmeldung in elektronischer Form
  • ein kurzer tabellarischer Lebenslauf


Die Schreiben können in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden, dabei muss die oben angegebene Höchstzahl an Seiten eingehalten werden.

Bitte beachten Sie: Die Auswahlkommission behält sich vor, unvollständige Bewerbungen bzw. Nominierungen nicht zu berücksichtigen sowie Bewerbungen bzw. Nominierungen, die die angegebene Höchstzahl an Seiten überschreiten, entsprechend zu kürzen.

Auswahlverfahren und Preisentscheidung

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine Auswahlkommission, der interne und externe Expert*innen angehören.

Ausgezeichnet werden herausragende wissenschaftlichen Arbeiten und Leistungen bei der Einwerbung und erfolgreichen Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie die Ausbildung von jungen Wissenschaftler*innen.

Zur Bewertung der wissenschaftlichen Arbeiten und innovativen Leistungen werden folgende Vergabekriterien herangezogen:

- Bedeutung des Vorhabens für den Anwendungsbezug
- Innovationsgrad des Projektes
- Ausrichtung auf Interdisziplinarität und Internationalität
- Behandlung gesellschaftlich besonders relevanter Themen
- Einbindung von Studierenden in das Forschungsprojekt
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Erwerb wissenschaftlich relevanter und arbeitsplatzbezogener Kompetenzen
- Einbindung der Öffentlichkeit bzw. gesellschaftlicher Gruppen

Zur Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein.

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