Gem. § 17 LHGebG i.V.m. der Hochschulgebührensatzung ist für jedes Semester eine Gebühr für die Gasthörerschaft zu entrichten:
- 90 € für Erwerbstätige
- 50 € für Nichterwerbstätige bzw. Auszubildende (gegen Nachweis)
Bei Sprachkursen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 € bis 90 € für zwei Semesterwochenstunden fällig.
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