Gasthörerschaft

An der Hochschule Heilbronn können Sie Vorlesungen und Sprachkurse als Gasthörer*in besuchen.

Prozess

  1. Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in im Studierendensekretariat ein.
  2. Durch das Studierendensekretariat wird in den von Ihnen angebebenen Fachbereichen eine Stellungnahme zur Teilnahme eingeholt.
  3. Wird der Antrag durch die Fakultät befürwortet, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid über die Gasthörerschaft.
  4. Sie müssen die im Zulassungsbescheid aufgeführte Gebühr bezahlen.

Kosten

Gem. § 17 LHGebG i.V.m. der Hochschulgebührensatzung ist für jedes Semester eine Gebühr für die Gasthörerschaft zu entrichten:

- 90 € für Erwerbstätige 

- 50 € für Nichterwerbstätige bzw. Auszubildende (gegen Nachweis)

Bei Sprachkursen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 € bis 90 € für zwei Semesterwochenstunden fällig.


Dokumente