BAföG-Beratung

BAföG-Anträge gibt es im Studentischen Servicebüro oder online. Für einen Erst-Antrag benötigen Sie das Formblatt 1, das Formblatt 3 zweifach, einen Lebenslauf sowie eine Mietbescheinigung. Das Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) muss nicht mehr ausgefüllt werden. Es genügt, wenn Sie Ihren Bescheid über Prüfungsleistungen mit dem Nachweis der erbrachten ECTS-Punkte dem Antrag hinzufügen. Wie viele Punkte Sie erreicht haben müssen, damit Ihr Antrag gültig ist, können Sie gern im Studentischen Servicebüro erfragen.

Seit Herbst 2022 gelten neue BAföG-Sätze und auch neue Zugangskriterien. Alle Infomationen finden Sie hier.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ab dem Monat des Vorlesungsbeginns ein Anspruch auf BAföG besteht. Um den Anspruch zu sichern, ist es jedoch erforderlich, dass Sie im Lauf dieses Monats den Antrag auf Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Heidelberg, gerne auch zunächst als Kurzantrag zur Fristwahrung, einreichen.

Bitte beachten Sie den aktuellen Bewilligungszeitraum von BAföG, wenn Sie in ihr Praxissemester gehen. Sichern Sie sich durch ein Beratungsgespräch bei Ihren BAföG-Sachbearbeiter*innen ab. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 20 Abs. 1 Nr. 30 sowie 21 BAföG.

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BAföG: Virtuelle Sprechstunde

Neue virtuelle Sprechstunden wird es wieder im Wintersemester 2024/25 geben.