Hier finden Sie die Auswahlkriterien, aus denen Ihre individuelle Wertezahl ermittelt wird:
- Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) dient als Grundlage zur Ermittlung der für die Zulassung relevanten Wertezahl
- Eine anerkannte und abgeschlossene kaufmännische, verwaltungstechnische, soziale, pflegerische oder medizinische Berufsausbildung führt zu einer Verbesserung der Wertezahl von insgesamt 0,4
- Besondere außerschulische Leistungen im sozialen Bereich können zusätzlich maximal zu einer Verbesserung der Wertezahl von 0,2 führen
- Anhand der ermittelten Wertezahlen aller Bewerber wird eine Rangliste erstellt, nach der die Vergabe der Studienplätze erfolgt.
- Die Wertezahl wird auf eine Dezimalstelle genau ermittelt. Eine Rundung findet nicht statt.
- 90% der Studienplätze werden über das studiengangsspezifische Auswahlverfahren vergeben und 10% über die Wartezeit.
In der Zulassungssatzung finden Sie u.a. die Kriterien für die außerschulischen Leistungen.