Auswahlverfahren 

Hier finden Sie die Auswahlkriterien aus denen Ihre indivduelle Wertezahl ermittelt wird:

  • Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung dient als Grundlage zur Ermittlung der für die Zulassung relevanten Wertezahl mit einem Gewicht von 100%.
  • Eine abgeschlossene kaufmännische oder veranstaltungstechnische Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Veranstaltungstechniker/in (siehe Zulassungssatzung Anlage 1) führt zu einer Verbesserung der Wertezahl von 0,4.
  • Besondere außerschulische Leistungen können zusätzlich zu einer Verbesserung der Wertezahl von insgesamt 0,2 führen.

    Anhand der ermittelten Wertezahlen aller Bewerber wird eine Rangliste erstellt, nach der die Vergabe der Studienplätze erfolgt. Die Wertezahl wird auf eine Dezimalstelle genau ermittelt. Eine Rundung findet nicht statt.