Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben.
Hierfür wird eine gewichtete Note wie folgt ermittelt:
- Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 70 %,
- Das Ergebnis eines Auswahlgesprächs zu 30 %
Für das Auswahlgespräch gelten folgende Kriterien:
- Allgemeine, persönliche Motivation des Bewerbers/der Bewerberin
- Spezielle Motivation für dieses Studium
- Lernmotivation
- Eignung für das Studium