Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf

Diskriminierung und Mobbing sind an der HHN verboten. Sie haben ein Recht darauf, in solchen Fällen Beschwerde einzulegen. Grundlage sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die Satzung zum Schutz vor Diskriminierung und Mobbing.

Eine förmliche Beschwerde ist für viele eine große Hürde. Häufig gibt es zudem andere Lösungsmöglichkeiten. Deshalb hat die Hochschule Anlaufstellen geschaffen, an die Sie sich vertraulich wenden können. Die Berater*innen besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei Bedarf bei weiteren Schritten zur Lösung des Konflikts. Wenn Sie sich erst einmal orientieren wollen, an wen Sie sich wenden können, helfen die Lots*innen weiter.

Im Vorfeld einer förmlichen Beschwerde werden Sie entweder von der Beschwerdestelle oder von einer der Anlaufstellen ausführlich zum Verfahrensablauf beraten. Sie können das Vorgehen auch in der Satzung zum Diskriminierungsschutz nachlesen. 

Beratungsmöglichkeiten und Beschwerdewege