Health Insurance for International Degree-Seeking Students

Reisekrankenversicherung (Travel Health Insurance)

Eine Reisekrankenversicherung wird in der Regel für die Beantragung des Visums benötigt. Die Reisekrankenversicherung muss für die Zeit Ihrer Einreise nach Deutschland und ggf. für die ersten Wochen in Deutschland gelten. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung, welche Voraussetzungen die Reisekrankenversicherung erfüllen muss.

Studentische Krankenversicherung (Student Health Insurance)

Allgemeine Informationen
  • In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung ist für alle Studierenden in Deutschland verpflichtend.
  • Eine Krankenversicherung muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein.
  • Eine elektronische Meldung über ausreichende Krankenversicherung wird für die Einschreibung an der Hochschule Heilbronn benötigt.
  • Die elektronische Meldung kann bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

BETROFFENE LÄNDER:

  • EU-Länder
  • EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben (das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, die Türkei).

Studierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte oder ein entsprechendes Ersatzdokument besitzen, müssen ihre bestehende Versicherung durch eine deutsche Krankenkasse bestätigen lassen. Dafür müssen Sie eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und um eine elektronische Meldung bitten.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheid
  • Passkopie
  • Kopie des Krankenversicherungsdokuments:
    • European Health Insurance Card (EHIC), Vorder- und Rückseite
    • Provisional Replacement Certificate (PRC)
    • Global Health Insurance Card (GHIC)
    • BH 6 (für Studierende aus Bosnien und Herzegowina)
    • D/RM 111 (für Studierende aus Mazedonien)
    • DE/MNE 111 (für Studierende aus Montenegro)
    • DE 111 SRB (für Studierende aus Serbien)
    • A/TN 11 (für Studierende aus Tunesien)
    • A/T 11 (für Studierende aus der Türkei)

Tipp: Da in manchen Fällen die Ausstellung des Krankenversicherungsdokuments einige Zeit in Anspruch nehmen kann, fragen Sie rechtzeitig das entsprechende Dokument bei Ihrer einheimischen Krankenkasse an. Die gesetzliche deutsche Krankenkasse prüft Ihre Unterlagen und sendet an die Hochschule Heilbronn eine elektronische Meldung über ausreichende Krankenversicherung. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.

Studierende, deren einheimische Krankenversicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, müssen eine deutsche Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private Krankenversicherungen.

STUDIERENDE BIS 30 JAHRE ALT

Bis zum 30. Lebensjahr müssen Studierende grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Bis zum 30. Lebensjahr können Sie eine studentische Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, einen günstigen Tarif für Studierende bis 30 Jahre anzubieten. Die Kosten betragen ca. 120€ pro Monat.

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres bietet Ihnen die gesetzliche Versicherung die freiwillige Fortsetzung Ihres Versicherungsvertrags an, allerdings zu höheren monatlichen Kosten.

STUDIERENDE ÜBER 30 JAHRE ALT

Studierende, die ihr Studium mit 30 Jahren oder älter beginnen und noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert waren, können sich nicht gesetzlich versichern, sondern müssen sich privat versichern.

Versicherungsarten im Überblick
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung

Altersbeschränkungen: Studentische Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur für Studierende bis zum 30. Lebensjahr möglich.

Keine Altersbeschränkungen: Die private Versicherung kann ohne Altersbeschränkung abgeschlossen werden, allerdings können je nach Alter unterschiedliche Bedingungen gelten.


Studierende, die ihr Studium mit 30 Jahren oder älter beginnen und noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert waren, müssen sich privat versichern.


Studierende unter 30 Jahren, die keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten, müssen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen und eine private Versicherung abschließen.


Achtung! Wenn Sie sich bei einer privaten Krankenkasse anmelden und die gesetzliche Befreiung erhalten, können Sie für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr zu einer gesetzlichen Versicherung zurückwechseln. Auch nach dem Studium ist ein Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende bis 30 Jahre: ca. 120 EUR.

Der Preis hängt von der Versicherung ab.

Die gesetzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen unterscheiden sich jedoch bei ihren Zusatzleistungen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können sich je nach Tarif und je nach Krankenkasse unterscheiden.

Keine Vorauszahlungen für die ärztlichen Behandlungen.


Fast alle notwendigen medizinischen Behandlungen werden von der Versicherung übernommen, wobei gelegentlich zusätzliche Kosten anfallen können, z. B. bei Zahnbehandlungen.

Häufig müssen Sie Ihre Rechnungen im Voraus bezahlen, die Kosten werden in der Regel später nach der Prüfung von der Krankenkasse erstattet. Achtung! In manchen Situationen (z. B. bei einer Operation) können die Kosten sehr hoch ausfallen. Dies kann eine große Herausforderung für das Budget von Studierenden sein.

Keine Prüfung auf Vorerkrankungen.

Vorerkrankungen sind in der Regel vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen.

Die gesetzliche Studierendenversicherung wird in der Regel mit Semesterbeginn (01. September für das Wintersemester bzw. 01. März für das Sommersemester) gültig.

Die private Krankenversicherung kann in der Regel zum gewünschten Zeitpunkt abgeschlossen werden, muss jedoch für das gesamte Studium gültig sein.

Tipp: Eine gesetzliche Krankenversicherung ist die beste Option für berechtigte Studierende (unter 30 Jahre alt).

Wechsel zwischen den Versicherungsarten
  • Sie können jederzeit von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln.
  • Ein Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich. Auch nach dem Studium ist ein Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Vorgehensweise, wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten

1. Eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und mitteilen, dass Sie eine Krankenversicherung für das Studium abschließen möchten.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheid
  • Passkopie

2. Sobald eine Krankenversicherung abgeschlossen ist, sendet die Krankenkasse eine elektronische Meldung über ausreichende Krankenversicherung direkt an die Hochschule Heilbronn. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.

Vorgehensweise, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen möchten

1. Eine private Krankenkasse kontaktieren und eine private Krankenversicherung abschließen.

2. Eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie des privaten Krankenversicherungsvertrags
  • Zulassungsbescheid
  • Passkopie

3. Die gesetzliche Krankenkasse prüft, ob der ausgewählte Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung die notwendigen Anforderungen erfüllt.

4. Sollte Ihre private Krankenversicherung anerkannt werden, sendet die gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Meldung über die ausreichende Krankenversicherung direkt an die Hochschule Heilbronn. In der Regel müssen Sie keine weitere Bestätigung der Krankenversicherung an die Hochschule Heilbronn für die Einschreibung senden.

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